SCHLOSSFESTSPIELE SCHWERIN 2010
Die Macht des Schicksals
(La forza del destino)
Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi
Text von Francesco Maria Piave
Premiere am 25. Juni 2010 auf dem Alten Garten
Musikalische Leitung: GMD Matthias Foremny
Inszenierung: Peter Lotschak
Szenischer Raum: Lutz Kreisel
Kostüme: Giselher Pilz
Chöre: Ulrich Barthel
Hochkarätige Inszenierungen, internationale Solisten, große Chöre und die traditionsreiche Mecklenburgische
Staatskapelle Schwerin sind Markenzeichen der seit 1993 im idyllischen Ambiente stattfindenden SCHLOSSFESTSPIELE SCHWERIN
des Mecklenburgischen Staatstheaters.
Die SCHLOSSFESTSPIELE SCHWERIN bieten 2010 mit „Die Macht des Schicksals“ (La forza del destino) die wohl melodienreichste
Oper Verdis. Darüber hinaus sind es auch die vielen prachtvollen und farbenreichen Chorszenen, die für die Erfolgsgeschichte
dieses Werkes stehen. In der konsequenten Gestaltung schicksalhafter Zufälle lag für Verdi eine große Faszination und
Inspiration: So zieht sich das prägnante „Schicksalsmotiv“ wie ein Leitfaden von der Ouvertüre an durch die gesamte Oper.
Mehr unglückliche Zufälle als im Verlauf dieser Oper kann es – sogar im richtigen Leben – kaum geben. Gleich zu Beginn
löst sich aus einer Pistole, die als Zeichen friedlicher Absicht zu Boden geworfen wurde, ein Schuss - und trifft tödlich.
Es stirbt der Vater Leonoras, die sich daraufhin mit ihrem Geliebten Alvaro auf die Flucht begeben muss. In der Aufregung
verliert sich das Paar und begegnet einander erst Jahre später wieder – nach vielen abenteuerlichen Begebenheiten.
Doch schon stellt das Schicksal erneut seine Weichen…
Regie bei der Schweriner Schlossfestspielproduktion 2010 führt Peter Lotschak. Als vormals langjähriger Intendant der Bad
Hersfelder Festspiele ist er nicht nur Experte für Open-Air-Produktionen, sondern zudem ein exzellenter Verdi-Kenner.
Im Rahmen der Schlossfestspiele Schwerin inszenierte Lotschak schon mit großem Erfolg „La Traviata“ (2006) und „Il Trovatore“ (2007).
Weitere Vorstellungstermine: 26. Juni bis 1. August 2010 donnerstags bis sonntags jeweils 21 Uhr
Kartentelefon:
0385 / 5300 - 123
E-Mail:
kasse@theater-schwerin.de

Hinweis
zur Kartenbestellung
Für die SCHLOSSFESTSPIELE SCHWERIN 2009 bieten
wir Ihnen die Möglichkeit, Karten an der Tageskasse
(auch telefonisch) und an den bekannten Vorverkaufsstellen
sowie über das Internet (per Email oder Direktbuchung
per Kreditkarte) zu erwerben. Wir möchten Sie darauf
hinweisen, dass bei der Direktbuchung im Internet
und an den Vorverkaufsstellen zusätzliche Gebühren
in Höhe von ca. 10 Prozent des Kartenpreises anfallen.
Besucher der SCHLOSSFESTSPIELE SCHWERIN 2009 erhalten
bei Vorlage ihrer SCHLOSSFESTSPIEL-Eintrittskarte
an den Kassen der Galerie Schwerin und des Schlossmuseums
Schwerin ermäßigten Eintritt (Galerie 2,- Euro /
Schlossmuseum Schwerin 2,50 Euro). |

* Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose,
Altersrentner ab 65 Jahre und Schwerstbehinderte gegen Vorlage eines gültigen Nachweises.
Ausfall oder Abbruch der Vorstellung
Das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin ist bemüht, die
Vorstellungen der Schlossfestspiele Schwerin auch bei zweifelhafter Witterung
abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Regen gespielt
wird bzw. es zu Verzögerungen des Beginns oder zu Unterbrechungen
kommen kann. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und
regenfester Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme jedoch
zu verzichten, da diese die Sicht beinträchtigen.
Die Entscheidung, ob eine Vorstellung nicht stattfinden kann,
wird grundsätzlich erst am Veranstaltungstag nicht vor Aufführungsbeginn
um 21.00 Uhr gefällt.
Muss eine Vorstellung (z.B. aufgrund extremer Wetterbedingungen)
abgebrochen werden, bevor die Aufführung 60 Minuten gespielt
worden ist, so wird Ihnen der Kartenpreis gegen Einreichung
der Eintrittskarten per Überweisung erstattet. Hierzu händigt
Ihnen das Einlasspersonal entsprechende Vordrucke aus. Eine
Barerstattung des Kartenpreises können wir nicht vornehmen.
Über offizielle Vorverkaufsstellen erhobene Vorverkaufs- und
Systemgebühren werden nicht zurückerstattet.
Wird eine laufende Vorstellung abgebrochen, nachdem die Aufführung
mindestens eine Stunde gespielt worden ist, gilt - wie bei Open-Air-Veranstaltungen
allgemein üblich - die Leistung als erbracht und es besteht
kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder den Besuch
einer anderen Vorstellung.
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